vom  Dragonfly English Kindergarten

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PRÄAMBEL

DRAGONFLY ist ein privater, englischsprachiger Kindergarten in Klagenfurt, welcher den 3 bis 6-jährigen Kindern mit seiner Vielfältigkeit und Herzlichkeit sowie einem außergewöhnlichen Wohlfühlcharakter sozusagen Flügel verleihen soll. Das ist die Idee, die hinter dem pädagogischen Konzept von Kindergarten-Gründerin Mirjam Orasch steht. Die pädagogische Leitung des Kindergartens hat Kindergartenpädagogin Laura Kach über. Der DRAGONFLY English Kindergarten befindet sich in der Villacher Straße 93 auf drei Stockwerken mit Gartenanlage und großem Bewegungsraum. Das historische Gebäude wurde 2020/2021 generalsaniert und mit liebevollen Details kindergerecht umgebaut und ausgestattet. Alle Einrichtungen und Ausstattungen sind auf neuestem Stand und höchstem Niveau.

Maximal drei Gruppen mit jeweils bis zu 25 Kindern pro Gruppe werden angeboten. Das pädagogische Team besteht aus Native Speakern und englischsprachigem Personal. Die Kinder erhalten je nach gewähltem Betreuungspaket bis zu dreimal täglich eine gesunde Jause und ein frisch gekochtes sowie fleischreduziertes Mittagessen aus regionalen Bio-Produkten. Dadurch entfällt auch der alltägliche „Jausenstress“ für die Eltern. Das Brot wird zum Beispiel selbst gebacken und im Garten des Kindergartens wird es nicht nur Spielgeräte, sondern auch einen Hühnerstall geben. Hochbeete, die von den Kindern bepflanzt werden können, sind ebenso geplant. Das kulinarische Konzept des Kindergartens sieht vor, den Kindern auch wieder Geschmäcker unterschiedlichster Art und Weise näher zu bringen. So lernen die Kinder auch, dass eine gesunde Küche gut schmecken kann.

Im DRAGONFLY English Kindergarten werden christlich-soziale Werte vermittelt. Es werden Feste wie Nikolo, Weihnachten, Ostern, Geburtstage sowie ein Sommerfest mit einer kleinen Aufführung der Kinder gefeiert. Zu Weihnachten und beim Sommerfest werden die Eltern zu einer gemeinsamen Feier eingeladen. Aufgrund der internationalen Ausrichtung, wird Weihnachten auch aus den Perspektiven verschiedener Länder und Kulturen betrachtet.

Der DRAGONFLY English Kindergarten zeichnet sich durch ausgeweitete Öffnungszeiten von 06:30 bis 17:30 Uhr aus. Im Bedarfsfall werden darüber hinaus separat buchbare Betreuungsstunden in der Zeit von 17:30 bis 20:00 Uhr den Eltern angeboten.

Es wird ein umfangreiches Angebot rund um Musik, Experimentieren und Erforschen, das Kennenlernen von verschiedenen Berufen sowie viel Sport und Bewegung in unterschiedlichsten Varianten geboten. Die DRAGONFLY Kinder sollen in ihren Talenten und Potenzialen gefördert werden und mit unterschiedlichsten Projekten möchten wir die Neugierde rund um verschiedenste Themengebiete wecken. Neben dem vielfältigen Angebot steht bei DRAGONFLY die Herzlichkeit und der liebevolle Umgang mit den Kindern im Fokus des pädagogischen Konzepts.

A | AUFNAHME

  1. Die Aufnahme in den DRAGONFLY English Kindergarten (im Folgenden auch nur „der Kindergarten“) erfolgt durch schriftliche Bestätigung des Kindergartens und nach Zahlung der Einschreibegebühr. Interessenbekundungen werden jederzeit entgegengenommen. Die Aufnahme erfolgt nach Verfügbarkeit freier Plätze und im Anschluss an ein von der Kindergartenleitung mit dem Kind und den Erziehungsberechtigen (im Folgenden auch kurz „die Eltern“) geführtes persönliches Gespräch.
  1. Voraussetzungen für die Aufnahme in den DRAGONFLY English Kindergarten sind:
    • das vollendete 3. Lebensjahr;
    • die körperliche und geistige Eignung des Kindes;

Bestehen Bedenken bezüglich der körperlichen oder geistigen Eignung des Kindes für den Besuch des Kindergartens, kann ein Gutachten von einem Arzt oder Psychologen verlangt werden.

    • die schriftliche Anmeldung durch den (die) Erziehungsberechtigten;
    • die schriftliche Verpflichtung des (der) Erziehungsberechtigten, die Kindergartenordnung einzuhalten;
    • die Einzahlung der Einschreibgebühr, wodurch die monatlichen Beiträge gemäß dem gewählten Betreuungspaket und dem jeweils geltenden Tarif anerkannt werden.
    • Über die Aufnahme in den DRAGONFLY English Kindergarten wird in einem normalen Kindergartenjahr im März entschieden; freiwerdende Plätze werden auch während des Jahres besetzt, hierzu führt der Kindergarten eine Warteliste.
    • Die Anmeldung gilt für das jeweilige Kindergartenjahr, welches am 1. September beginnt und am 31. August des Folgejahres endet. Anmeldungen für das laufende Kindergartenjahr 2020/21 gelten automatisch auch für das Kindergartenjahr 2021/22. Im Übrigen ist der Betreuungsvertrag auf das jeweilige Kindergartenjahr befristet. Kinder, die den DRAGONFLY English Kindergarten bereits besuchen, können diesen jedoch nach Maßgabe der jeweils geltenden Kindergartenordnung und des jeweils geltenden Tarifs bis zum Beginn der Schulpflicht weiter besuchen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das Erfordernis einer schriftlichen Anmeldung für das jeweils folgende Kindergartenjahr bleibt davon unberührt.

B | BETRIEBSZEITEN

  1. Der DRAGONFLY English Kindergarten ist regulär, außer an Feiertagen, wie folgt geöffnet:

    Montag – Freitag von 06:30 Uhr bis 17:30 Uhr

    Der DRAGONFLY English Kindergarten ist geschlossen:

    • an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen;
    • in den Weihnachtsferien vom 24. Dezember bis einschließlich 6. Jänner;
    • eine Woche in den Sommerferien (letzte August-Woche)

    Die genauen Daten werden für jedes Jahr rechtzeitig vorab bekannt gegeben.

    Die Eltern haben ihr Kind pünktlich in der gemäß dem gewählten Betreuungspaket festgelegten Zeit abzuholen. Eine Überschreitung der gewählten Abholzeit ist gegen zusätzliches Entgelt und Ankündigung im Voraus nach Maßgabe von Punkt C 3. möglich.

    Zur Gewährleistung eines geregelten Kindergartenbetriebs haben die Eltern das Kind bis spätestens 08:30 Uhr in den Kindergarten zu bringen. Ein späteres Kommen kann nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Im Falle einer gänzlichen Abwesenheit des Kindes werden die Eltern den Kindergarten bis spätestens 08:30 Uhr benachrichtigen.

    Für Kinder, die den Kindergarten im verpflichtenden letzten Kindergartenjahr besuchen, besteht eine gesetzliche Anwesenheitspflicht von mindestens 20 Stunden pro Woche in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr. Die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zum Kindergartenbesuch obliegt den Eltern.

C | BEITRÄGE & ZAHLUNGSMODALITÄTEN

  1. Betreuungspakete

Folgende Betreuungspakete stehen zu den jeweils geltenden Tarifen zur Auswahl. Sie umfassen die tieferstehenden Betreuungszeiten und Verpflegungen:

    • Betreuungspaket „MITTAGSKIND“

06:30 – 12:30 Uhr

      • inkl. gesunder Vormittagsjause und Mittagessen (Bio-regional und fleischreduziert)
      • Das Essen wird eigens gekocht für den Kindergarten. Zum Trinken werden stilles Wasser und ungesüßter Tee den Kindern angeboten.
    • Betreuungspaket „SCHLAFKIND / RUHEKIND“

06:30 – 15:00 Uhr

      • gesunder Vormittagsjause, einer Nachmittagsjause und Mittagessen (Bio-regional und fleischreduziert)
      • Das Essen wird eigens gekocht für den Kindergarten. Zum Trinken werden stilles Wasser und ungesüßter Tee den Kindern angeboten.
    • Betreuungspaket „NACHMITTAGSKIND“

06:30 – 17:30 Uhr

      • gesunder Vormittagsjause, zwei Nachmittagsjausen und Mittagessen (Bio-regional und fleischreduziert)
      • Das Essen wird eigens gekocht für den Kindergarten. Zum Trinken werden stilles Wasser und ungesüßter Tee den Kindern angeboten.

Das gewählte Betreuungspaket gilt für das gesamte Kindergartenjahr. Ein Wechsel zwischen den einzelnen Betreuungspaketen ist nur ausnahmsweise und im Einvernehmen mit der Kindergartenleitung möglich. Ein Rechtsanspruch auf einen Wechsel besteht nicht.

Die monatlichen, 12mal jährlich zu entrichtenden Kindergartenbeiträge müssen mittels Abbuchungsauftrag bis zum 5. eines jeden Monats im Voraus beglichen werden (Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG, IBAN AT70 3200 0000 1325 2515,

BIC RLNWATWW). Die Abwesenheit des Kindes befreit nicht von der Beitragszahlung.

Wird der Kindergartenbeitrag nicht fristgerecht gezahlt, wird die Forderung dem Mahnwesen übergeben. Festgehalten wird, dass der Zahlungsrückstand zur Entlassung des Kindes aus dem Kindergarten führen kann (siehe Punkt D 3.).

  1. Einschreibgebühr (einmalig)

Bei der erstmaligen Einschreibung ist eine Einschreibegebühr gemäß dem jeweils geltenden Tarif zu entrichten. Die Einschreibegebühr wird im Falle einer Nicht-Inanspruchnahme des Kindergartenplatzes, aufgrund außerhalb der Sphäre des Kindergartenbetreibers liegenden Gründen, nicht zurückerstattet.

  1. Zusatzstunden/Unkostenbeitrag

    • Wird das Kind später als 15 Minuten nach vereinbartem Betreuungsende (laut gewähltem Betreuungspaket) abgeholt, gebührt ein zusätzliches Entgelt gemäß dem jeweils geltenden Tarif.
    • Zusätzliche, nicht ohnehin vom gewählten Betreuungspaket umfasste Betreuungsstunden zwischen 12.30 und 17.30 Uhr sind nach Voranmeldung (mindestens 3 Tage vorher) möglich. Das dafür gebührende, zusätzliche Entgelt ergibt sich aus dem jeweils geltenden Tarif.
    • Eine Betreuung nach 17:30 Uhr bis maximal 20:00 Uhr wird in Form eines Betreuungsservices gegen zusätzliches Entgelt gemäß dem jeweils geltenden Tarif angeboten. Dieses Betreuungsservice muss eine Woche vor Inanspruchnahme gebucht werden; die Buchung ist verbindlich.
  1. Kreativbeitrag

Zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres wird von den Erziehungsberechtigten ein Kreativbeitrag gemäß dem jeweils geltenden Tarif für das gesamte Kindergartenjahr vorgeschrieben. Dieser dient zur pauschalen Abdeckung folgender Kosten:

      • Bastelmaterial für Geschenke, die die Kinder mit nach Hause nehmen (z.B. Weihnachten, Muttertag und Vatertag)
      • Ausflüge bzw. Veranstaltungen (z. B. Buskosten, Eintritte etc.)
  1. Bankverbindung

Sämtliche Zahlungen sind spesenfrei auf das Konto des Kindergartens bei der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG, IBAN AT70 3200 0000 1325 2515, BIC RLNWATWW zu leisten.

 

  1. Zusatzangebote

In Abstimmung mit den Eltern werden freiwillige Zusatzangebote wie zum Beispiel Schwimmkurs, Skikurs, Tanzkurs udgl. von externen Anbietern angeboten. Die Teilnahme an diesen Angeboten ist freiwillig und die dafür anfallenden Kurskosten sind nicht im Kindergartenbeitrag enthalten. Bei Inanspruchnahme sind diese Angebote separat und auf Grundlage des mit dem jeweiligen externen Anbieter geschlossenen Vertrages zu bezahlen. Angebote und Auswahl erfolgen in Absprache mit der Kindergartenleitung und den Eltern.

  1. Förderungen

Das Ansuchen um individuelle Förderungen obliegt den Eltern. Der Kindergarten wird, ohne dass eine Rechtspflicht dazu besteht, die Eltern über Fördermöglichkeiten informieren und diese zur Erlangung der Förderung unterstützen. Das Kärntner Kinderstipendium wird vom Kindergarten beantragt und nach Bewilligung beim Kindergartenbeitrag in Abzug gebracht.

D | VERTRAGSAUFLÖSUNG

  1. Eine Abmeldung des Kindes (Kündigung des Betreuungsvertrages) kann jeweils zum Monatsende erfolgen, wobei eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten ist. Die Abmeldung hat schriftlich sowie unterzeichnet durch den (die) Erziehungsberechtigten gegenüber der Kindergartenleitung per Post oder an info@mydragonfly.at zu erfolgen. Frist- oder terminwidrige Kündigungen werden zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin wirksam.
  1. Die Kündigung lässt den monatlichen Kindergartenbeitrag unberührt, auch wenn der Kindergartenbesuch vor Ablauf der Kündigungsfrist abgebrochen wird.
  1. Der Kindergarten kann den Betreuungsvertrag aus wichtigen, nicht in seiner Sphäre liegenden Gründen aufkündigen. Ist eine sofortige Beendigung nicht aus erzieherischen Gründen oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Kindergartenbetriebes notwendig, erfolgt die Kündigung zum Monatsletzten. Als wichtige, den Kindergarten zur Vertragsauflösung berechtigende Gründe gelten:
    • eine psychische oder physische Behinderung/Beeinträchtigung, die eine Gefährdung der anderen Kinder befürchten lässt oder wenn das Kind eine psychische oder physische Behinderung/Beeinträchtigung aufweist, die eine schwerwiegende Störung der Erziehungsarbeit befürchten lässt; dies ungeachtet einer im Zuge der Erstanmeldung nachgewiesenen Eignung zum Kindergartenbesuch;
    • längeres, eine Woche andauerndes oder wiederholtes, dreimaliges Fernbleiben des Kindes ohne Angabe von Gründen oder ohne Verständigung der Kindergartenleitung;
    • trotz Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen bestehende Zahlungsrückstände mit aus dem Betreuungsvertrag resultierenden Zahlungen;
    • Nichtvorlage von der Kindergartenleitung eingeforderter Gutachten in Zusammenhang mit der Eignung des Kindes für den Kindergartenbesuch;
    • wiederholte, nicht bloß geringfügige Verletzung von Bestimmungen dieser Kindergartenordnung durch den (die) Erziehungsberechtigten.

E | BESUCHSREGELN

  1. Der Kindergartenbesuch hat regelmäßig zu erfolgen. Der (die) Erziehungsberechtigten haben dafür zu sorgen, dass das Kind pünktlich zu den festgesetzten Zeiten und gemäß dem gewählten Betreuungspaket durch befugte Personen übergeben und wieder abgeholt wird. Das Kind ist immer persönlich einer Betreuerin bzw. einem Betreuer zu übergeben. Die Abholung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten oder durch höchstens drei weitere von den Erziehungsberechtigten namhaft gemachte Personen. Diese sind jeweils zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres schriftlich unter Angabe von Namen, Adresse und Verwandtschaftsverhältnis oder Funktion (z.B. Au-pair) bekanntzugeben.
  1. Jede Erkrankung des Kindes oder sonstiges Fernbleiben ist der Leitung des Kindergartens ehestmöglich bekannt zu geben. Ein erkranktes Kind darf den Kindergarten nicht besuchen. Nach Infektionskrankheiten ist vor Wiederaufnahme des Kindergartenbesuch eine ärztliche Bestätigung vorzulegen, dass das Kind den Kindergarten wieder besuchen darf.
  1. Bestehen Bedenken bezüglich der körperlichen oder geistigen Eignung des Kindes für den Besuch des Kindergartens, kann die Vorlage ärztlicher Zeugnisse verlangt werden; dies ungeachtet einer im Zuge der Erstanmeldung nachgewiesenen Eignung zum Kindergartenbesuch.
  1. Die Erziehungsberechtigten erteilen ihre Genehmigung zur unentgeltlichen Verwendung, Speicherung und sonstigen Verarbeitung der bekanntgegebenen Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weiter erteilen sie ihre Zustimmung, dass der MY DRAGONFLY Kindergarten Fotos von Kindern auf seiner Homepage, im Jahresbericht sowie im Zuge einer allfälligen Medienberichterstattung veröffentlicht. Die Zustimmung zur Veröffentlichung von Fotos kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen wurden.
  1. Das Kind benötigt für den Kindergartenbesuch:
  2. Ein Paar Hausschuhe mit rutschfester Sohle. Jeder Schuh ist deutlich lesbar mit dem Namen des Kindes zu versehen.
  3. Reservegewand (Unterhose, Strumpfhose, T-Shirt, Pulli bzw. Sweater und Hose) mit dem Namen des Kindes beschriftet.
  4. An die Jahreszeit angepasste Kleidung, insbesondere
    • im Winter ein Skianzug inkl. Haube, Schal und Handschuhe
    • im Sommer ein Handtuch, Sonnencreme und Badehose
    • im Frühling bzw. Herbst eine Matschhose bzw. -anzug inkl. Gummistiefel
  5. Ein Polster, eine Decke und ein Kuscheltier für die Mittagsruhe

Alle persönlichen Gegenstände und Bekleidungen sind deutlich mit dem Namen des Kindes zu versehen.

  1. Der Geburtstag eines Kindes wird im Kindergarten in Absprache mit den Eltern gefeiert. Der MY DRAGONFLY Kindergarten stellt kostenlos eine Torte für die Feierlichkeiten. Nähere Details werden zwischen den Eltern und der Gruppenleitung zeitnah vor dem Geburtstag abgestimmt.
  1. Aktuelle Informationen und wichtige Mitteilungen werden per Mail an die im Zuge der Erstanmeldung bekannt gegebenen E-Mail Adressen der Erziehungsberechtigten übermittelt. Es liegt in der Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten, ihren E-Mail Eingang zu überwachen. Änderungen der Kontaktdaten/E-Mail Adresse sind umgehend der Kindergartenleitung unter info@mydragonfly.at bekannt zu geben.
  1. Änderungen persönlicher Daten des Kindes wie der Erziehungsberechtigten sind dem Kindergarten unverzüglich und schriftlich bekannt zu geben.
  1. Grundsätzlich werden im Kindergarten keine Medikamente verabreicht. Sollte ein Kind jedoch lebensnotwendige Medikamente benötigen, können diese verabreicht werden, wenn der Kindergartenleitung eine ärztliche Vorschreibung inkl. Dosierungsanweisung vorliegt. Das Ausfüllen einer Einverständniserklärung ist dazu notwendig. Formulare liegen im Büro auf. Die Erziehungsberechtigten haben die Leitung der jeweiligen Gruppe über Allergien, Krankheiten usw. ehestmöglich ab Bekanntwerden zu informieren.

Die Erziehungsberechtigten stimmen der Verabreichung von Jod-Tabletten im Falle eines atomaren Unfalls zu. Weiter der anlassbezogenen Verabreichung von NUREFLEX, sollte das Kind akut Fieber bekommen.